Bedarf ermitteln und Qualitätsbegleitung auswählen
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheiden, welche Angebote der Qualitätsbegleitung in ihrer Region bereitgestellt werden. Grundlage dafür sollten die Bedarfe der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie die bereits vorhandenen Unterstützungsangebote sein.
Gremien einbeziehen
Bei der Bedarfsermittlung und die Auswahl der Angebote sollten vorhandene Gremien einbezogen werden. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
Regionale Bedarfe ermitteln
Für die Planung können unter anderem folgende Fragen hilfreich sein:
- In welchen Bereichen benötigen Kitas und Kindertagespflegestellen Unterstützung?
- Besteht besonderer Bedarf bei der pädagogischen Qualität, der sprachlichen Bildung oder der digitalen Bildung?
- Welche Beratungs- und Begleitungsangebote gibt es bereits?
- Welche Einrichtungen und Zielgruppen werden mit den bestehenden Angeboten noch nicht ausreichend erreicht?
- Wie können vorhandene Strukturen sinnvoll ergänzt und Doppelstrukturen vermieden werden?
- Können möglichst alle drei Bereiche der Qualitätsbegleitung abgedeckt werden?
Auch Rückmeldungen aus der Fachberatung, von Trägern, Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen können in die Einschätzung einfließen.
Geeignete Organisationsform wählen
Die Qualitätsbegleitung kann unterschiedlich organisiert werden. Träger der öffentlichen Jugendhilfe können:
- eigene Funktionsstellen einrichten,
- geeignete freie Träger oder andere Partner mit der Durchführung beauftragen oder
- mit benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten zusammenarbeiten.
Bei der Entscheidung sollten vorhandene Kompetenzen und etablierte regionale Strukturen berücksichtigt werden. Bestehende Angebote und erfahrene Träger sollten frühzeitig einbezogen werden.
Geeignete Partner auswählen
Bei der Auswahl eines Kooperationspartners können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- fachliche Erfahrung im jeweiligen Bereich der Qualitätsbegleitung,
- Kenntnisse der Strukturen und Bedarfe vor Ort,
- Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege,
- geeignete personelle und organisatorische Voraussetzungen,
- Gewährleistung eines verlässlichen und für die Einrichtungen kostenfreien Angebots sowie
- Bereitschaft zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren.
Bei der Auswahl der Trägerschaft ist das Subsidiaritätsprinzip zu beachten.
Zusammenarbeit verbindlich regeln
Wird die Qualitätsbegleitung durch einen Kooperationspartner bereitgestellt, sollten Aufgaben, Finanzierung und Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag festgehalten werden. Darin können insbesondere geregelt werden:
- Art und Umfang des Angebots,
- Zuständigkeiten der Beteiligten,
- Weitergabe und Verwendung der Fördermittel,
- Dokumentation der erbrachten Leistungen,
- Abstimmung und Berichtspflichten sowie
- Laufzeit und Beendigung der Zusammenarbeit.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bei Fragen zur Funktionsstellenpauschale (z.B. Finanzierung, Beantragung, rechtlicher Rahmen) wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
funktionsstellenpauschale@stmas.bayern.de
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)
Bei Fragen zur Qualifizierung, zur Konzeption und weiteren fachlichen Inhalten wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
funktionsstellenpauschale@ifp.bayern.de