Für interessierte Fachkräfte

Sie möchten als Qualitätsbegleitung tätig werden? Die Qualitätsbegleitung wird von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und/oder deren Kooperationspartnern angeboten. Dort sind auch die entsprechenden Funktionsstellen angesiedelt.

Wer kann Qualitätsbegleitung werden?

Anerkennung bisheriger Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Bisherige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die als Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB), Sprach-Fachberatung, oder kita.digital.coach in den jeweiligen Landesprojekten tätig waren, können in ihrem bisherigen Themenbereich als Qualitätsbegleitung tätig werden.

Bisherige Sprach-Fachkräfte können sich zu Qualitätsbegleitungen für sprachliche Bildung weiterqualifizieren. Hierfür wird das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) voraussichtlich im Herbst 2026 ein kostenfreies Informations- und Qualifizierungsangebot starten.

Erstqualifizierung neuer Qualitätsbegleitungen

Für Qualitätsbegleitungen ohne bisherige Tätigkeit in den genannten Projekten ist eine modulare Erstqualifizierung durch das IFP vorgesehen. Sie bildet die verpflichtende Grundlage, um die Aufgabenwahrnehmung einheitlich fachlich zu rahmen und die erforderlichen Kompetenzen systematisch aufzubauen.

Qualifikationsanforderungen

Um dem fachlichen Profil und Auftrag der Funktionsstellen gerecht zu werden, sind folgende Qualifikationsanforderungen empfohlen:

  • Akademischer Abschluss aus dem sozialpädagogischen, (kindheits-) pädagogischen oder medienpädagogischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation (z.B. mehrjährige Leitungserfahrung)
  • Erfahrungen in den Bereichen Prozessbegleitung, Beratung, Coaching, Erwachsenenbildung oder Vergleichbarem im Praxisfeld Kita
  • Gute Kenntnisse über Interaktionsqualität, Kinderrechte bzw. Kinderschutz als Voraussetzung für Bildungsqualität in Kitas
  • Gute Kenntnisse des BayBEP
  • Gute Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Bildungspartnerschaften mit Eltern
  • Grundkenntnisse in Bezug auf Organisations- und Qualitätsentwicklung (z.B. Konzeptionsentwicklung) im Praxisfeld Kita

Zusätzliche Empfehlungen an die Qualitätsanforderungen für Qualitätsbegleitungen sprachliche Bildung

  • Sehr gute, umfassende Kenntnisse im Bereich der frühkindlichen Sprachbildung und -entwicklung, Literacy, Mehrsprachigkeit und interkultureller Kompetenz

Zusätzliche Empfehlungen an die Qualitätsanforderungen für Qualitätsbegleitungen digitale Bildung

  • Einschlägige medienpädagogische Kenntnis und Vorerfahrung sowie
  • Kenntnisse über alltagsintegrierte digitale Bildung von Kindern

Umfang und Aufbau der Erstqualifizierung

Die Erstqualifizierung ist verpflichtend für neue Qualitätsbegleitungen, umfasst eine 10-tägige Weiterbildung mit insgesamt 80 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer Zertifizierung ab. Die Weiterbildung ist gemäß den Standards „Weiterbildung" des „Forums Fortbildung" konzipiert und setzt sich aus Online- und Präsenzanteilen zusammen. Ergänzend sind Selbstorganisierte Lernphasen (SoL) sowie Praxisreflexion vorgesehen, damit die Lerninhalte in unmittelbaren Bezug zur konkreten Praxis der Qualitätsbegleitungen gesetzt werden können.

Organisatorisch erfolgt die Qualifizierung praxis- und berufsbegleitend. Dadurch kann die Tätigkeit unmittelbar nach der Einstellung aufgenommen werden.

Wie werde ich Qualitätsbegleitung?

Der erste Schritt zur Tätigkeit als Qualitätsbegleitung sprachliche Bildung, Qualitätsbegleitung digitale Bildung oder Pädagogische Qualitätsbegleitung ist ein Arbeitsvertrag als Qualitätsbegleitung bei einem Anstellungsträger. Anstellungsträger sind Landkreise, kreisfreie Städte oder freie Träger. Das IFP ist nicht in die Stellenbesetzungen einbezogen und kann auch keine Auskünfte zu freien Stellen geben.

Wenn Sie als Qualitätsbegleitung angestellt sind, meldet Ihr Arbeitgeber Sie zum zertifizierten Lehrgang zur modularen Eingangsqualifizierung durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) an. Für die Teilnahme am Lehrgang ist eine Anstellung als Qualitätsbegleitung zwingend erforderlich.

Die Weiterbildung zur Qualitätsbegleitung erfolgt ausschließlich durch das IFP und bereitet diese umfassend auf die praktische Tätigkeit vor.

Die Weiterbildung zur Qualitätsbegleitung erfordert eine Anwesenheit an allen Qualifizierungstagen, eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit (fach-)wissenschaftlichen Inhalten, eine aktive und ko-konstruktive Mitgestaltung aller Teilnehmenden und eine reflektierende ressourcenorientierte Arbeitsweise.

Die genauen Termine werden dem jeweiligen Anstellungsträger bekannt gegeben.

Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bei Fragen zur Funktionsstellenpauschale (z.B. Finanzierung, Beantragung, rechtlicher Rahmen) wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)
Bei Fragen zur Qualifizierung, zur Konzeption und weiteren fachlichen Inhalten wenden Sie sich bitte per E-Mail an: