Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Wie hoch ist die Pauschale?

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Zahl der Kindertageseinrichtungen im jeweiligen Landkreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt. Grundlage ist die zuletzt vor Beginn des Bewilligungszeitraums veröffentlichte Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Der konkrete Pauschalbetrag wird jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt gegeben.

Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

Die Mittel dürfen ausschließlich für Personal-, Sach- und Overheadkosten der Funktionsstellen eingesetzt werden. Als Orientierungswert für eine Vollzeitstelle gelten jährlich:

  • bis zu 95.000 Euro Personalkosten,
  • zusätzlich 15 Prozent Sachkosten (auf die Personalkosten) und
  • zusätzlich 7,5 Prozent Overheadkosten (auf die Personalkosten).

Nicht möglich sind insbesondere die Refinanzierung bereits bestehender anderer Stellen, die Finanzierung weiterer Projekte oder Honorarverträge für Fortbildungsreferentinnen und -referenten. Funktionsstellen dürfen außerdem nicht in Personalunion Aufgaben der Fachberatung oder Fachaufsicht übernehmen.

Wie wird die Pauschale beantragt?

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe können die Funktionsstellenpauschale jährlich vom 1. Januar bis 30. September über das KiBiG.web beantragen.

Im Antrag können eine, zwei oder alle drei Kategorien der Qualitätsbegleitung ausgewählt werden. Die Pauschale wird unabhängig von der Zahl der gewählten Kategorien in voller Höhe ausgezahlt.

Wie können die Angebote organisiert werden?

Träger der öffentlichen Jugendhilfe können:

  • eigene Funktionsstellen schaffen,
  • mit freien Trägern oder anderen geeigneten Partnern zusammenarbeiten und/oder
  • mit benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten kooperieren.

Bestehende Angebote und erfahrene Träger sollen frühzeitig einbezogen werden. Bei einer Kooperation werden die Mittel an den jeweiligen Partner weitergereicht und die Leistungen in einem Kooperationsvertrag vereinbart.

Wie werden passende Angebote ausgewählt?

Bei der Auswahl sollten die regionalen Bedarfe in den Bereichen Interaktionsqualität sowie sprachliche und digitale Bildung berücksichtigt werden. Der Jugendhilfeausschuss sollte im Rahmen der Jugendhilfeplanung in die Beratung und Auswahl einbezogen werden.

Entscheidend ist unter anderem:

  • Welchen Unterstützungsbedarf haben die Einrichtungen?
  • Welche Partner können ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellen?
  • Wie können alle drei Bereiche möglichst gut abgedeckt werden?

Hinweise zur Bedarfsermittlung und Auswahl

Wie ist die Verwendung nachzuweisen?

Die Mittel sind zweckgebunden und ihre Verwendung ist zu dokumentieren. Nicht verbrauchte Mittel verbleiben beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, müssen aber auch in den Folgejahren für die Funktionsstellen eingesetzt werden.

Nähere Regelungen zu den Nachweispflichten und zur Belegprüfung werden gesondert bekannt gegeben.

Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bei Fragen zur Funktionsstellenpauschale (z.B. Finanzierung, Beantragung, rechtlicher Rahmen) wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)
Bei Fragen zur Qualifizierung, zur Konzeption und weiteren fachlichen Inhalten wenden Sie sich bitte per E-Mail an: